Gibt es Kommissar Google?

Diesen Sommer war im Zusammenhang mit BKA-Ermittlungen mehrfach von einer Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit Google die Rede. Im Telepolis-Artikel „Vorsicht bei der Internetrecherche“ heißt es zum Beispiel, dass Suchanfragen zusammen mit anderen Indizien als Grund für eine Hausdurchsuchung reichen können. Auch der taz-Artikel „Kommissar Google jagt Terroristen“ erweckt zunächst den Eindruck, Google hätte das BKA aktiv beim Aufspüren verdächtiger Suchanfragen unterstützt. Beim genaueren Lesen erfährt man jedoch, dass das BKA lediglich die Google-Suche genutzt hatte um Dokumente zu finden, die den Bekennerschreiben der militanten gruppe ähneln. Sicherlich ein Verfahren, das zu Recht als völlig willkürlich und zutiefst wissenschaftsfeindlich kritisiert wird. Andererseits wird dies wohl kaum jemand Google zur Last legen wollen. Trotzdem wird die Zusammenarbeit zwischen Google und BKA inzwischen vielerorts als Faktum dargestellt (z.B. hier und hier).

Wie steht es also tatsächlich um diese Zusammenarbeit? Können BKA-Beamte bei Google um Suchanfragen bitten, die von einer verdächtigen IP-Adresse getätigt wurden? Oder können sie sogar um eine Liste von Nutzern bitten, die in den letzten Monaten nach verdächtigen Begriffen gesucht haben? Klare Antwort dazu direkt (per Mail) von Google-Pressesprecher Stefan Keuchel:

„Wir arbeiten NICHT proaktiv mit dem BKA zusammen und wir übermitteln auch KEINE Suchanfragen / IP-Adressen von Nutzern auf Anfrage. Wie jeder andere Mailanbieter in Deutschland sind wir jedoch rechtlich verpflichtet, auf konkrete und berechtigte Polizeianfragen Bestandsdaten von Email-Nutzern herauszugeben.“

In Bezug auf E-Mails unterscheidet sich Google hier also nicht von Internetprovidern, die zum Teil sogar noch strengere Auflagen erfüllen müssen. Der Zeit-Artikel „Staubsauger im Netz“ erklärt zum Beispiel, wie eine Internetüberwachung bei Providern schon heute erfolgen kann:

Dass Fahnder E-Mails mitlesen, ist in der Bundesrepublik längst Alltag. „Seit 2005 sind wir dazu verpflichtet auf richterliche Anordnung E-Mails, Verbindungsdaten und Inhalte abzuspeichern“, erklärt Andreas Maurer, Pressesprecher des Providers 1&1. Kernstück ist die sogenannte „SINA-Box“. Die muss jeder Provider in seinen Rechnerpark integrieren. Über diesen Computer können sich Strafverfolger per verschlüsselter Verbindung in die Datenbank des Providers einwählen, um E-Mails von Verdächtigen abzurufen.

In Bezug auf Suchanfragen erscheint es allerdings eher fragwürdig, dass irgendeine Form der Zusammenarbeit zwischen Google und den Behörden besteht. Anders sieht dies natürlich in den USA aus. Seit Inkrafttreten des PATRIOT Acts sind Suchmaschinen, genauso wie Bibliotheken, dazu verpflichtet, bei Erhalt eines „national security letters“ vom FBI Nutzungsdaten an Ermittlungsbehörden zu liefern. Zudem zwingt sie das Gesetz dazu, über diese Briefe Stillschweigen zu bewahren, eine Regelung, die allerdings zurzeit vor Gericht verhandelt wird.

Es soll hier sicherlich kein Plädoyer für den „good guy“ Google gehalten werden. Allerdings erscheint es auch wenig sinnvoll, Google für Dinge an den Pranger zu stellen, an denen sie kaum etwas ausrichten können. Da bei einer Internetüberwachung schon beim Provider der gesamte Datenverkehr mitgeschnitten wird und somit auch alle besuchten URLs auf Suchanfragen ausgewertet werden können, spielt es letztlich keine Rolle, bei welcher Suchmaschine Recherchen getätigt werden. Allein aus Googles Kooperation mit der chinesischen Regierung eine enge Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden ableiten zu wollen, erscheint daher ein zweifelhaftes Unterfangen. Eher als „Kommissar Google“ wird man in Zukunft wohl die neuesten Überwachungsmaßnahmen von staatlicher Seiten fürchten müssen.

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